Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der FRANKSTAHL Rohr- und Stahlhandelsgesellschaft m.b.H.
 

Stand (24.04.2023)

 

1. GELTUNGSBEREICH
Diese AGB in der jeweils gültigen Fassung gelten für alle Lieferungen und Leistungen der
FRANKSTAHL Rohr- und Stahlhandelsgesellschaft m.b.H.

Geschäftsadresse: Esteplatz 6, 1030 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien zu FN 142511a,

TelNr: +43 5 05 03 – 0,

office@frankstahl.com,

UID-Nummer: ATU40146908,

Unternehmensgegenstand: Großhandel mit Erzen, Eisen, Stahl,

Medieninhaber, Herausgeber und Verleger: Frankstahl,

Geschäftsführer: Mag. Marcel Javor,

Adresse der Geschäftsführung: Frankstahlstrasse 2, 2353 Guntramsdorf

 

("Frankstahl, "wir" oder "uns") gegenüber ihren Kunden (der "Kunde"). Diese AGB gelten unabhängig davon, ob der Kunde seine Bestellung gegenüber Frankstahl über das von Frankstahl betriebene Online-Kundenportal unter der Domain www.thesteel.com (bzw. diverse Länderseiten), per E-Mail, per Telefon, über eine digitale Schnittstelle oder über einen anderen Vertriebsweg abgibt. Das Online-Kundenportal ist urheberrechtlich geschützt. Wir sind Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich, Sparte Handel und unterliegen der Gewerbeordnung (GewO, abrufbar unter www.ris.bka.gv.at). Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist das Magistratische Bezirksamt für den 3. Wiener Bezirk.

Wir erfüllen die freiwilligen Verhaltensrichtlinien des österreichischen E-Commerce-Gütezeichen   (https://www.guetezeichen.at/unternehmen/kriterien/)

Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes ("KSchG").
Sofern in diesen AGB von "Verbrauchern" die Rede ist, sind dies natürliche Personen, bei welchen der Zweck der Bestellung nicht einer gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, ein Geschäft also nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört.
Sofern in diesen AGB von "Unternehmern" die Rede ist, sind dies natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die das Geschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört ("B2B"). Die Abgrenzung zwischen Verbraucher und Unternehmer wird im Sinne des KSchG vorgenommen.
Diese AGB sind gegenüber Unternehmern verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit Frankstahl, auch wenn darauf nicht ausdrücklich wiederholt Bezug genommen wird. Frankstahl weist ausdrücklich abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden zurück. Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Vereinbarungen, oder allfällige entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Frankstahl schriftlich bestätigt werden und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall. Das gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
 

2. REGISTRIERUNG
Die Nutzung des Online-Kundenportals ist registrierten Kunden vorbehalten. Es besteht kein Anspruch auf Registrierung. Wir behalten uns das Recht vor, im Rahmen der Registrierung Nachweise über die Identität des Kunden sowie über die Vertretungsbefugnis der im Namen des Kunden handelnden Personen einzufordern und die Registrierung einer Person ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Klarstellend wird festgehalten, dass die Einforderung von Nachweisen hinsichtlich der Vertretungsbefugnis der im Namen des Kunden handelnden Personen nur dann von Bedeutung sein kann, wenn es sich beim Kunden um einen Unternehmer handelt.
Im Rahmen der Registrierung hat der Kunde sämtliche geforderten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben und nachträglich bei allfälliger Änderung unverzüglich zu aktualisieren. Nach wahrheitsgemäßer Angabe sämtlicher im Registrierungsprozess geforderter Daten und Annahme der Registrierung unsererseits erhält der Kunde ein Bestätigungs-E-Mail mit Aktivierungslink für den Abschluss der Registrierung. Nach dieser erstmaligen Registrierung kann sich der Kunde durch Angabe seiner persönlichen Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) am Online-Kundenportal anmelden.
Der Kunde verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten und die Zugangsdaten vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Der Kunde ist zur Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verantwortlich. Gibt er seine Zugangsdaten an Dritte weiter, so verpflichtet er sich, dem Dritten die Einhaltung dieser AGB zu überbinden. Der Kunde haftet uns für sämtliche Nachteile, welche wir erleiden, sollte er die vorstehende Überbindung nicht vornehmen. Die vorstehende Regelung gilt jedoch nicht bei einer missbräuchlichen Verwendung der Zugangsdaten durch Dritte, an denen den Kunden kein Verschulden trifft. Bei Verlust der Zugangsdaten oder wenn der Verdacht besteht, dass unbefugte Dritte von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich per E-Mail an office@frankstahl.com zu benachrichtigten, damit eine Sperre des Kundenkontos veranlasst werden kann.
 

3. BESTELLUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS
1. Verbraucher können ausschließlich über unseren Webshop Bestellungen abgeben. Unternehmer können per E-Mail, Post, Fax, über unseren Webshop oder das ERP-System Bestellungen abgeben. Zudem können nur Unternehmer über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung eine Großbestellung tätigen, die etappenweise geliefert wird.
2. Bestellungen per E-Mail, Post und Fax: Wenn der Kunde sich für ein Produkt von Frankstahl interessiert, erhält er per E-Mail, Post oder Fax eine unverbindliche Aufstellung der gewünschten Produkte. Frankstahl lädt damit den Kunden ein, ein Angebot auf Basis dieser AGB abzugeben. Mit der Aufgabe seiner Bestellung per E-Mail, per Telefon oder Fax gibt der Kunde ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit Frankstahl ab. Der Kunde ist 14 Tage an sein Angebot gebunden. Die Annahme dieses Angebots und somit der Vertragsabschluss erfolgt erst durch die Versendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch Frankstahl an den Kunden (z.B. per E-Mail, Post oder Fax an die vom Kunden angegebene E-Mailadresse, Postadresse bzw Faxummer). Wir behalten uns vor, vor Annahme einer Bestellung Nachweise über die Identität und die Bonität des Kunden sowie über die Vertretungsbefugnis der im Namen des Kunden handelnden Personen einzufordern, sofern wir hierfür ein berechtigtes Interesse haben. Klarstellend wird festgehalten, dass die Einforderung von Nachweisen hinsichtlich der Vertretungsbefugnis der im Namen des Kunden handelnden Personen nur dann von Bedeutung sein kann, wenn es sich beim Kunden um einen Unternehmer handelt. Außerdem behalten wir uns auch das Recht vor, Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Allfällige Angebote von Frankstahl auf Vertragsabschluss sind freibleibend und unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung durch den Kunden dar.
3. Bestellungen über den Webshop: Der Kunde hat auch die Möglichkeit seine Bestellung über den Webshop abzugeben. Wenn der Kunde im Online-Kundenportal den Button "Jetzt zahlungspflichtig bestellen" klickt, gibt er uns gegenüber ein verbindlichesAngebot auf Abschluss eines Vertrages mit Frankstahl ab. Der Kunde ist 14 Tage an sein Angebot gebunden. Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Bestellung vor der Abgabe seines Angebots zu prüfen und etwaige Fehler zu berichtigen. Nach Abgabe seines Angebots durch Klick auf den Button kann der Kunde seine Bestellung nicht mehr ändern. Der Kunde erhält nach Eingang seiner Bestellung bei Frankstahl eine gesonderte, automatische Bestätigung über den Erhalt seiner Bestellung per E-Mail zugesendet. Eine solche Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Die Annahme des Angebots und somit der Vertragsabschluss erfolgt vielmehr durch die Versendung einer separaten Auftragsbestätigung an den Kunden per E-Mail an die im Rahmen der Registrierung angegebene E-Mailadresse. Wir behalten uns das Recht vor, Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder die in 3.2. dieser AGB genannten Nachweise einzufordern.
4. Bestellungen über das ERP-System: Mit der Aufgabe seiner Bestellung über das ERP System gibt der Kunde ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit Frankstahl ab. Die Annahme des Angebots und somit der Vertragsabschluss erfolgt durch die Versendung einer Auftragsbestätigung an den Kunden per ERP-System oder per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mailadresse.
5. Bestellungen über eine Rahmenvereinbarung: Unternehmer können auch größere Bestellungen über eine Rahmenvereinbarung abschließen. Diesfalls schließt Frankstahl mit dem Kunden eine separate Vereinbarung, die die Details der Lieferung regelt. Bestellungen über Rahmenvereinbarungen berechtigen den Kunden zu Teillieferungen. Den Kunden trifft in jedem Fall die Verpflichtung zur Abnahme der gesamten Bestellung.
6. Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch, sofern nicht ausdrücklich eine andere Sprache vereinbart wurde. Die Vertragsdaten werden zur Fakturierung gespeichert und sind jederzeit für den Kunden per Login einsehbar.  
 

4. PREISE / GEWICHTE UND TOLERANZEN
1. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich sämtliche Preisangaben als Endverbraucherpreise, sohin inklusive Umsatzsteuer und Verpackung. Sofern wir Fracht-, Liefer-, Versand- oder sonstige Kosten dem Verbraucher weiterverrechnen, zeigen wir diese dem Kunden vor Abgabe seines Angebots an, wenn diese Kosten vernünftigerweise im Voraus berechnet werden können. Andernfalls weisen wir auf das mögliche Anfallen solcher zusätzlichen Kosten vor Abgabe des Angebots durch den Kunden hin. Allfällige Zölle sind vom Kunden selbst zu tragen.
2. Gegenüber Unternehmern erfolgen sämtliche Preisangaben sowie die gesamte Verrechnung in EURO und exklusive Umsatzsteuer. Es wird jener Preis in Rechnung gestellt, der in dem unterbreiteten Angebot genannt ist, sofern dieses vom Kunden innerhalb der Bindungsfrist dieses Angebots angenommen wurde – dies zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Wenn nichts Gegenteiliges vereinbart ist, so gelangen die am Tage der Lieferung in Geltung stehenden Verkaufspreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zur Verrechnung. Sämtliche Transport- und Verpackungskosten, Fracht- und Versicherungsspesen, Zölle, Gebühren und Abgaben werden dem Kunden gesondert ausgewiesen in Rechnung gestellt.
3. Etwaig gewährte Skonti oder Rabatte gelten nur für die jeweilige Lieferung und werden nicht auch für etwaige Folgeaufträge bzw –lieferungen gewährt – dies auch, wenn wir bei etwaigen Folgeaufträgen bzw –lieferungen etwaigen vom Kunden vorgenommenen Abzügen nicht widersprechen.
4. Toleranzen: Aufgrund der Beschaffenheit und Zusammensetzung einiger Waren und Stoffe, kann Frankstahl im B2B-Bereich bereits faktisch vorab die Warenpreise nicht zu Hundertprozent angeben. Frankstahl ist gegenüber Unternehmern berechtigt, auf Basis der nachfolgenden, marktüblichen Toleranzwerte Bestellungen abzuwickeln. Gegenüber Verbrauchern kommt dies in der Regel nicht zur Anwendung, da hier auf Basis von vorab bekannten Stückpreisen berechnet wird. In jedem Fall sind diese Abweichungen den Kunden zumutbar, besonders, weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind. Geringfügig sind sie deshalb, weil bei dem nachfolgendem vorgegebenen Toleranzspielraum, sowohl Ware als auch Preis, kaum merkbar geändert werden. Sachlich gerechtfertigt ist dies außerdem aufgrund der faktischen Unmöglichkeit einer Spezifizierung vor Abmessung/Abwägung, da Stoffe ihre Eigenschaften an unterschiedliche unkontrollierbare Umstände anpassen (zB Temperatur).
4a. Für die Gewichte wird die von uns oder unserem Vorlieferanten vorgenommene Verwiegung herangezogen. Wir können die Gewichte aber auch nach dem Volumen der Erzeugnisse theoretisch bestimmen. Dabei sind wir berechtigt, das theoretische Gewicht um bis zu 2,5 % (Handelsgewicht) zum Ausgleich von Walz-und Dickentoleranzen zu erhöhen.   
4b. Für Zuschnitte gelten folgende Toleranzen:
Stangenware: Längentoleranz +/- 2 mm

Blech-/Plattenware: Längen- und Breitentoleranz +/- 3 mm

Formstahl: +/- 2 mm  

4c. Güten und Maße bestimmen sich nach den bei Vertragsschluss geltenden DIN-/EN- Normen bzw. Werkstoffblättern. Bezugnahmen auf Normen, Werkstoffblätter oder Werks- Prüfbescheinigungen sowie Angaben zu Güten, Maßen, Gewichten und Verwendbarkeit sind keine Zusicherungen oder Garantien, ebenso wenig Konformitätserklärungen, Herstellererklärungen und entsprechende Kennzeichen wie CE und GS. Für die Gewährleistung gilt ausschließlich Punkt 11. dieser AGB.  
 

5. ZAHLUNG
1. Es gilt die zwischen uns und dem Kunden vereinbarte Zahlungsart. Schecks oder Wechsel werden nicht angenommen.
2. Sofern der Kunde eine Bestellung über das Online-Kundenportal abgibt, akzeptieren wir die im Online-Kundenportal angegebenen Zahlungsmittel. Schecks und Wechsel werden nicht angenommen.
3. Eingeräumte Zahlungsfristen beginnen mit dem Datum der Inrechnungstellung zu laufen.
4. Wenn die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, gilt gegenüber Verbrauchern Folgendes: bei verschuldetem Zahlungsverzug des Verbrauchers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 4 Prozent zu berechnen. Zusätzlich sind wir in diesem Fall berechtigt, die tatsächlich angefallenen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen, die sich aus den jeweiligen Verordnungen für Höchstgebühren im Inkassowesen ergeben sowie die Kosten von Rechtsanwälten nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz, zu fordern bzw. einzubehalten.
5. Wenn die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, gilt gegenüber Unternehmen Folgendes: Bei Zahlungsverzug des Unternehmens sind wir – ohne Nachfristsetzung – berechtigt, nach unserer Wahl (i) Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 Prozentpunkten über den Basiszinssatz zu berechnen, verschuldensunabhängig die Kosten außergerichtlicher Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen zu verlangen und Schadenersatz für die uns erwachsenden Schäden zu verlangen oder (ii) vom Vertrage zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In letzterem Falle sind wir unabhängig vom Verschulden des Kunden und des tatsächlichen Eintritts eines Schadens berechtigt, die vereinbarte Anzahlung, mindestens aber 15% des Kaufpreises als Vertragsstrafe zu fordern bzw. einzubehalten. Die Verpflichtung zur Zahlung der Vertragsstrafe hindert nicht die Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden.
6. Wenn die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, sind wir weiters berechtigt, sämtliche uns gegen den Kunden zustehenden Forderungen sofort fällig zu stellen.
 

6. LIEFERZEIT UND ABNAHMETERMIN
1. Gegenüber Verbrauchern sind etwaige kommunizierte Liefertermine verbindlich. Sofern keine kommuniziert werden, wird die Ware spätestens 30 Tage nach Vertragsabschluss bereitgestellt. Im Falle einer Bestellung über den Webshop wird der Liefertermin vor Abschluss der Bestellung kommuniziert. Wir liefern grundsätzlich in unserem Liefergebiet (Österreich bzw. Deutschland). Sollte eine Zustellung an eine gewünschte Zustelladresse in unserem Liefergebiet nicht möglich sein, kann die Bestellung am Webshop nicht abgeschlossen werden. Für Bestellungen aus anderen EU-Staaten wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns. 
2. Abweichend dazu gilt gegenüber Unternehmern Folgendes: Unsere Angaben über Liefertermine sind unverbindlich. Wir haften nicht für allfällige Verspätung seitens der Lieferwerke. Unsere Lieferverpflichtung steht unter Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Lieferung durch unsere Lieferanten, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Lieferung durch unsere Lieferanten ist durch uns vorsätzlich oder grob verschuldet. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen – es sei denn, dass die verspätete Erfüllung durch uns krass grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde. Außerdem ist der Vertragsrücktritt des Kunden bei Bestellung von Waren nach Kundenspezifikation ausgeschlossen, wenn sich die Ware bereits im Herstellungsprozess befindet.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort nach Verständigung von der Bereitstellung zu übernehmen und den Empfang zu bestätigen. Bei Abnahmeverzug wird der Kunde vorbehaltlich sonst zustehender Rechte lagerzinspflichtig und hat sämtliche Kosten, die durch den Abnahmeverzug entstanden sind, zu erstatten. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, sofern der Abnahmeverzug verschuldet ist.
4. Ein Rücktritt des Kunden, der Unternehmer ist, vom Vertrag wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – mindestens 4-wöchigen – Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefs zu erklären. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, für den Verzug vorliegt. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.
5. Soweit Teillieferungen möglich sind, können wir nach unserer Wahl auch in Teilen liefern. Jede Teillieferung kann von uns gesondert in Rechnung gestellt werden.
6. Lieferpflichten und Lieferfristen ruhen, solange der Kunde mit einer Zahlung im Rückstand ist oder eine zur Erfüllung eines Auftrages notwendige Handlung nicht vornimmt.
7. Jede Änderung einer Bestellung hat, sofern wir ihr zustimmen, eine Änderung des ursprünglichen unverbindlichen Liefertermins zur Folge.
 

Bei Selbstabholung durch den Kunden, oder durch von ihm beauftragte Dritte (insbesondere Speditionsunternehmen), hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm bereitgestellte Kraftfahrzeug sowie die Ladegutsicherungsmittel zur gesetzmäßigen Beladung der von ihm bestellten Waren geeignet sind. Sollte eine gesetzmäßige Beladung des von ihm bereitgestellten Kraftfahrzeuges nicht möglich sein, oder sollten die notwendigen Ladegutsicherungsmittel nicht hinreichend sein, sind wir bzw. der Lieferant berechtigt, die Beladung abzulehnen und den Kunden mit den uns entstandenen Aufwendungen zu belasten. Die Ablehnung der Beladung aus eben genannten Gründen entbindet den Kunden nicht von einer Abholung.

 

7. VERSAND
1. Ist der Kunde Verbraucher, erfolgt die Wahl des Transporteuers durch uns nach bestem Ermessen, aber ohne Gewähr für die Wahl der schnellsten und billigsten Versendung. Beim Versand der Ware geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Vertraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen bzw. die Ware abgeholt, geht die Gefahr bereits bei Aushändigung der Ware an den Verbraucher über.
2. Ist der Kunde Unternehmer und wurden bei der Bestellung keine bestimmten Vorschriften für den Versand gemacht, wird die Beförderung nach bestem Ermessen, aber ohne irgendeine Verantwortung für die billigste Verfrachtung vorgenommen. Der Versand erfolgt auch bei frachtfreien Lieferungen ausnahmslos auf Gefahr des Kunden.
 

8. EIGENTUMSVORBEHALT
1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Forderung unser Eigentum. Gegenüber Unternehmern wird ein erweiterter Eigentumsvorbehalt vereinbart. Die gelieferten Waren bleiben in diesem Verhältnis bis zur vollständigen Bezahlung unserer Gesamtforderung unser alleiniges Eigentum. Die Gesamtforderung ist sowohl unsere Forderung aus der Lieferung der Ware als auch aus der Lieferung anderer Waren oder aus sonstigen Rechtsgründen, wie etwa einem Kontokorrentverhältnis.
2. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst mit der Begleichung unserer Forderungen durch den Kunden.
3. Sofern der Kunde mit Zahlungen in Verzug gerät, sind wir jederzeit berechtigt, auch ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Ware heraus zu verlangen. Eine Klageführung auf den Kaufpreis oder einen Teilbetrag berührt unseren Eigentumsvorbehalt nicht. Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, sind wir jedenfalls auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4. Im Falle eines Vertragsrücktrittes durch einen Unternehmer erhält der Kunde nur den Betrag für die zurückerhaltene Ware gutgeschrieben, welcher dem Zeitwert der Ware im Zeitpunkt der Zurücknahme entspricht, abzüglich uns entstandener Manipulationsspesen, Transportkosten und sonstiger uns durch den Vertragsrücktritt entstandener Nachteile inklusive entgangenem Gewinn. Das gilt nicht für Waren, die nach Kundenspezifikation erstellt wurden. Außerdem gilt dies gegenüber Verbrauchern nur, sofern sie schuldhaft, unzulässig vom Vertrag zurücktreten und dadurch Nachteile entstehen.
5. Solange unser Eigentumsvorbehalt aufrecht ist, kann der Kunde über die Ware nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung verfügen. Im Falle der Verfügung über die Ware erwerben wir automatisch sämtliche Forderungen und Ansprüche, welche dem Kunden aus der Verfügung über die Ware zustehen und tritt der Kunde sämtliche Forderungen, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung der Ware erwachsen werden, schon jetzt an Frankstahl ab.
6. Im Falle einer Vermengung oder Verarbeitung der Ware stehen sämtliche daraus entstehenden Miteigentumsansprüche uns anstelle des Kunden zu.
7. Vor einer allenfalls von dritter Seite vorgenommenen Pfändung oder sonstiger Beanspruchung der gelieferten Waren hat uns der Kunde sofort zu verständigen.
8. Leistet der Kunde, der Unternehmer ist, den in einer an ihn ergangenen Rechnung ausgewiesenen Kaufpreis einschließlich ausgewiesener Umsatzsteuer zum vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt nicht, so hat der Kunde unsere aushaftende Forderung durch Bestellung eines ausreichenden Pfandrechts nach unserer Wahl entweder an einer dem Kunden gehörigen Liegenschaft, an Gegenständen des Sachanlagevermögens, an vom Kunden gehaltenen Beteiligungen an dritten Unternehmungen, an Gegenständen des Warenvorrats, an Bankguthaben bei inländischen Kreditinstituten, sowie an unbedingten Forderungen aus vertragsmäßig durchgeführten Lieferungen und Leistungen an bonitätsmäßig einwandfreie Kunden, jeweils bis zum Ausmaß der fälligen Kaufpreisforderung, sicherzustellen. Das gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
 

9. AUSSCHLUSS DER ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN
Eine Übertragung der Rechte aus dem Liefervertrag an Dritte ist ohne unsere schriftliche Genehmigung unwirksam.

 

10. WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER
1. Sofern der Kunde Verbraucher ist und der Vertrag online (über die Website www.thesteel.com) oder sonst im Wege der Fernkommunikation (per Telefon/Post/E-Mail/Fax) abgeschlossen wurde, hat er das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
2. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage
- ab dem Tag (im Fall eines Kaufvertrages), an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat; oder
- ab dem Tag (im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, die der Kunde im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden), an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat; oder
- ab dem Tag (im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken), an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen hat.
3. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde den Widerruf des Vertrages mittels einer eindeutigen Erklärung (zB mittels eines per Post versandten Briefes oder E-Mail) gegenüber uns an office@frankstahl.com oder an FRANKSTAHL Rohr- und Stahlhandelsgesellschaft m.b.H., Frankstahlstraße 2, A-2353 Guntramsdorf bekanntgeben. Der Kunde kann dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
4. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
5. Wenn der Kunde den Vertrag widerruft, haben wir dem Kunden alle Zahlungen, die wir vom Kunden erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat) unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
6. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der Kunde uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an FRANKSTAHL Rohr- und Stahlhandelsgesellschaft m.b.H, Frankstahlstraße 2, A-2353 Guntramsdorf zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Bei Waren, die wegen ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können, werden die unmittelbaren Kosten der Rücksendung auf höchstens etwa EUR 180,-- pro Sendung geschätzt. Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihm zurückzuführen ist.
 

7. Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)

An FRANKSTAHL Rohr- und Stahlhandelsgesellschaft m.b.H, Frankstahlstraße 2, A-2353 Guntramsdorf, Telefax: +43/5/0503-501, E-Mail: office@frankstahl.com:

 

- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag mit der Auftragsnummer: ______
- über den Kauf der folgenden Waren (Auftragsposition: ______ ) (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistungen (*)
- Bestellt am (*) / erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
_____________________

(*) Unzutreffendes streichen

 

11. GEWÄHRLEISTUNG
 

1. Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Ware. Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre und drei Monate nach Übergabe.
2. Ist der Kunde Unternehmer, verjähren Gewährleistungsansprüche sechs Monate nach Übergabe. Zudem hat der Kunde die Ware unverzüglich nach Übernahme bzw. Eintreffen in der Bestimmungsstation zu prüfen. Dabei festgestellte Mängel sind uns ebenso unverzüglich, spätestens jedenfalls innerhalb von 7 Tagen nach Übernahme bzw. Eintreffen in der Bestimmungsstation, schriftlich unter Beschreibung des Mangels zu rügen. Versteckte Mängel sind sofort mit Erkennbarkeit für den Kunden uns gegenüber schriftlich zu rügen. Für den Fall des Unterlassens dahingehender Anzeigen gilt § 377 UGB.
3. Bei rechtzeitiger und gerechtfertigter Bemängelung leisten wir dem Kunden, sofern er Unternehmer ist, gemäß unserer Wahl, gegen Rückstellung der bemängelten Ware Gutschrift oder kostenlosen Ersatz. Das Recht der Auflösung des Vertrags ist ausgeschlossen. Die Möglichkeit des besonderen Rückgriffs gemäß § 933 b ABGB nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ist ausgeschlossen. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
4. Wird eine Mängelrüge durch Kunden, die Unternehmer sind, nicht oder nicht rechtzeitig erhoben gilt die Ware als genehmigt und abgenommen, wodurch die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen ist.
5. Frankstahl liefert im Rahmen der in seinen Unterlagen angegebenen Normen bzw. Spezifikationen. Alle darüber hinausgehenden Zusagen in Bezug auf spezielle Eignungen und Anforderungen bedürfen ausnahmslos der schriftlichen Zustimmung eines vertretungsbefugten Vertreters von Frankstahl. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Einschränkung nicht und entsprechen die Waren auch den  objektiv erforderlichen Eigenschaften.
 

12. SCHADENERSATZANSPRÜCHE
 

1. Gegenüber Unternehmern gilt Folgendes: Soweit als gesetzlich zulässig, haften wir nur für vorsätzliches oder krass grob fahrlässiges Verhalten unsererseits und nur für Schäden, die direkt am Produkt selbst entstanden sind. Schadenersatzansprüche, insbesondere anstatt von Gewährleistungsansprüchen geltend gemachte, verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Kunden von Schaden und Schädiger. Der Ersatz von Schäden, die nicht direkt am Produkt selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen. Ebenso ist der Ersatz von Mangelfolgeschäden – es sei denn, dass sie von uns vorsätzlich oder krass grob fahrlässig zugefügt wurden – und Vermögensschäden ausgeschlossen.
Sofern der Kunde oder unser sonstiger Vertragspartner die von uns in Verkehr gebrachten oder von uns vertriebenen Produkte weitervertreibt, ist er verpflichtet, die vorstehende Regelung vollinhaltlich auf seine Abnehmer zu überbinden und diese zur Weiterüberbindung auf alle folgenden Abnehmer zu verpflichten. Der Kunde oder unser sonstiger Vertragspartner haften uns für sämtliche Nachteile, welche wir erleiden, sollten sie die vorstehende Überbindung nicht vornehmen. Unter Weitervertrieb ist jede Überlassung an einen weiteren Abnehmer, sei es in unbearbeiteter oder in bearbeiteter Form im Rahmen der Durchführung von Arbeiten (z.B. Einbau in ein Rohrnetz oder sonstiger Konstruktion) zu verstehen.

Wir haften nicht für Schäden, welche durch eine missbräuchliche Verwendung des Online-Kundenportals oder aufgrund einer sorgfaltswidrigen Verwahrung der Zugangsdaten des Kunden oder unterlassenden Geheimhaltung der Zugangsdaten entstehen. Weiters haften wir nicht für allfällige Unterbrechungen oder Störungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Services und Dienste im Online-Kundenportal. Darüber hinaus gelten sämtliche Haftungsausschlüsse des E-Commerce-Gesetzes (BGBl. I Nr. 152/2001 in der geltenden Fassung).

Wir haften weiters nicht für Werbeaussagen unserer Vormänner (zB Zulieferer, Hersteller).

2. Gegenüber Verbrauchern gilt Folgendes: Wir haften nur für vorsätzliches, grob fahrlässiges Verhalten unsererseits, für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz und Schäden am Leib und Leben. Gegenüber Verbrauchern haften wir zusätzlich für Schäden aufgrund der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Verbraucher können ihre Schadenersatzansprüche wie gesetzlich vorgesehen geltend machen.
3. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Benutzung des Online-Kundenportals diese AGB sowie die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und das Online-Kundenportal nicht missbräuchlich zu verwenden. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung, so hält er uns diesbezüglich schad- und klaglos.
 

13. AUFRECHNUNGSVERBOT
1. Sind Kunden Verbraucher, ist eine Aufrechnung mit Gegenforderungen gegen unsere Forderungen nur für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit unserer Forderung stehen, die gerichtlich festgestellt oder die von uns anerkannt sind, zulässig.
2. Sind Kunden Unternehmer, ist eine Aufrechnung mit Gegenforderungen gegen unsere Forderungen ist nicht zulässig, es sei denn, wir würden eine solche Aufrechnung ausdrücklich im Einzelfall ziffernmäßig schriftlich anerkennen.
 

14. HÖHERE GEWALT
1. Höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Seuchen, Epidemien oder Pandemien (z.B.: Corona/Covid-19, Sars, Mers etc.), sowie sonstige Umstände, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeit liegen und die die Erfüllung des Vertrages verhindern, haben wir in keinem Fall zu vertreten und befreien uns von der Lieferverpflichtung. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Lieferung aufgrund behördlicher Anordnungen zur Begegnung von Seuchen, Epidemien oder Pandemien (z.B.: Quarantäne, Gebietssperren oder andere gesundheitspolitische Maßnahmen) und deren Folgen nicht möglich ist.
2. Änderungen in der Kreditwürdigkeit des Kunden, der Unternehmer ist, welche die Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber uns gefährden, berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung oder Sicherheiten zu verlangen. In diesem Fall haftet der Kunde für die Aufwendungen, die uns im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrage entstanden sind. Schadenersatzansprüche des Kunden aus diesen Gründen sind ausgeschlossen. Das gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
 

15. BEENDIGUNG DER NUTZUNG DES ONLINE-KUNDENPORTALS
 

Der Betrieb des Online-Kundenportals erfolgt bis auf Widerruf, wir sind berechtigt, die Möglichkeit der Nutzung des Online-Kundenportals jederzeit generell einzustellen, werden unsere Kunden jedoch vorab darüber informieren. Die Verpflichtung zur Erfüllung bestehender Verträge bleibt davon unberührt.

 

16. ANWENDBARES RECHT, ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
 

1. Diese AGB sowie sämtliche mit uns getroffene Vereinbarungen unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Wien. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht verdrängt werden.
2. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht für Wien Innere Stadt zuständig. Dies gilt lediglich, sofern der Kunde Unternehmer ist sowie bei Verbrauchern, die zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben noch im Inland beschäftigt sind.
3. Sofern der Kunde Verbraucher ist und der Vertrag online (über die Website www.thesteel.com) oder sonst im Wege der Fernkommunikation (per Telefon/Post/E-Mail/Fax) abgeschlossen wurde, kann der Kunde sich im Fall von Streitigkeiten an die Internet Ombudsstelle als gesetzlich anerkannte Schlichtungsstelle nach dem AStG (Alternative-Streitbeilegung-Gesetz) wenden. Der Kunde kann ein Verfahren über www.ombudsstelle.at einleiten oder sich im Falle von Beschwerden über Online-Bestellungen direkt an Frankstahl unter office @frankstahl.at wenden. Verfahren von Verbrauchern können auch über die ODR-Plattform unter www.ec.europa.eu/consumers/odr eingeleitet werden.
 

17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
 

1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, von diesem Formerfordernis abzugehen.
2. Gegenüber Unternehmern, nicht aber gegenüber Verbrauchern, gilt Folgendes: Wenn einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind, berührt das die Geltung der übrigen Bestimmungen dieser AGB sowie des Vertragsabschlusses nicht. Die unwirksame oder unzulässige Bestimmung ist im Sinne der geltungserhaltenden Reduktion durch eine solche, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen. Diese Regelung gilt sinngemäß auch für allfällige Regelungslücken.
3. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen AGB und abweichenden schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien, gehen die Bestimmungen der abweichenden Vereinbarungen vor.
 

 

Allgemeine Einkaufsbedingungen

FRANKSTAHL ROHR- UND STAHLHANDELSGESELLSCHAFT M.B.H.

1. Vertragsabschluss:

Für unsere Bestellungen gelten ausschließlich unsere nachstehenden Einkaufsbedingungen. Durch die Entgegennahme der Bestellung gelten unsere Einkaufsbedingungen sowie unser Supplier Code of Conduct als angenommen und setzen auch allfällige im Offert des Verkäufers oder in dessen Auftragsbestätigung enthaltene Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für die Ausführung der gegenständlichen Bestellung außer Kraft und zwar auch dann, wenn diesen von uns nicht widersprochen wurde. Verkaufs- und Lieferbedingungen des Verkäufers verpflichten uns daher nur dann und insoweit, als sie von uns schriftlich anerkannt werden und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall.

2. Auftragsbestätigung:

Erfolgt die Auftragsbestätigung nicht in angemessener Frist, so sind wir an die Bestellung nicht mehr gebunden. Beginnt der Bestellempfänger innerhalb von 14 Tagen – gerechnet vom Bestelldatum – erkennbar mit der Bestellausführung, so gilt die Bestellung auch ohne Auftragsbestätigung als vorbehaltlos angenommen.

3.Preis:

Die in unseren Bestellungen genannten Preise sind verbindlich. Auftretende Preisänderungen – gleichgültig aus welchem Grund – sowie Preise, die in der Bestellung nicht enthalten sind oder erst nach dieser genannt werden können, bedürfen unserer schriftlichen Anerkennung. Die vereinbarten Preise verstehen sich, sofern nicht der Bestellung eine anderslautende schriftliche Vereinbarung zugrunde liegt, franko Bestimmungsort, inklusive Verpackung.

4. Lieferzeit:

Die vereinbarten Liefertermine sind, höhere Gewalt ausgenommen, verbindlich.
Die von uns vorgeschriebene Lieferfrist wird vom Datum der Bestellung angerechnet. Erfolgt die Lieferung innerhalb dieser Frist überhaupt nicht oder nur unvollständig, steht uns unbeschadet der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen das Recht zu, ohne Gewährung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Erkennt der Verkäufer, dass ihm eine rechtzeitige Lieferung ganz oder zum Teil unmöglich ist, hat er uns die unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Lieferzeitüberschreitung unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Für die Feststellungen der gelieferten Menge sind, sofern keine bahnamtl. Feststellungen vorliegen, unsere Feststellungen maßgebend. Vorzeitige Lieferungen haben auf die Zahlungszeit keinen Einfluss.

5. Versand:

Der Versand durch Spediteur bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Der Abgang jeder Sendung ist uns unverzüglich anzuzeigen. Der Sendung ist ein Packzettel oder Lieferschein mit Angabe unserer Bestellungsnummer beizuschließen. Die Kosten der Transportversicherung tragen wir nur, wenn es ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Bei grenzüberschreitenden Sendungen sind mindestens zwei Rechnungen als Zollpapiere sowie Ursprungszeugnisse den Frachtpapieren beizuschließen. Alle Sendungen, die auf Grund der Nichteinhaltung obiger Versand-, Verzollungs- bzw. Dokumentationsvorschriften nicht übernommen werden können, lagern so lange auf Kosten und Gefahr des Verkäufers, bis durch Einsendung ordnungsgemäßer Papiere die reibungslose Abwicklung des Geschäftsganges ermöglicht ist; sämtliche aus der Nichteinhaltung obiger Versand-, Verzollungs- bzw. Dokumentationsvorschriften resultierenden Risiken, Schäden und Kosten gehen zu Lasten des Verkäufers bzw. verschiebt sich die Fälligkeit der Rechnungsbezahlung entsprechend bis zur Erfüllung bzw. Vorlage der fehlenden Papiere bzw. Dokumentation.

6. Verpackung:

Der Verkäufer ist verpflichtet, je nach den spezifischen Anforderungen der Ware und/oder Versandart für eine entsprechende Verpackung zu sorgen, die ein ordnungsgemäßes Eintreffen der Ware am Bestimmungsort gewährleistet. Die Verpackungskosten sind in den Preisen der Bestellung enthalten. Kosten durch Beschädigung der Ware auf Grund mangelhafter Verpackung trägt in jedem Falle der Verkäufer.

7. Gefahrenübergang:

Die Gefahr geht erst mit ordnungsgemäßer Übernahme der Ware am Bestimmungsort auf uns über.

8. Gewährleistung:

Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, dauert die Gewährleistungszeit des Verkäufers, soweit nicht im Einzelfalle eine anders lautende schriftliche Vereinbarung vorliegt, zwei Jahre nach erfolgter Übernahme. Unbeschadet unserer sonstigen Rechte aus der Gewährleistungshaftung des Verkäufers sind wir berechtigt, in dringenden Fällen oder wenn der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt, Mängel und Schäden auf seine Kosten zu beseitigen. Der Verkäufer übernimmt auch die gleiche Gewährleistungsverpflichtung für die von ihm gelieferten, nicht von ihm selbst erzeugten Waren und Bestandteile. Ist uns aus triftigen, in der Person des Verkäufers liegenden Gründen unzumutbar, die Verbesserung oder den Austausch der mangelhaften Lieferung zu verlangen, oder wären diese Abhilfen mit erheblichen Unannehmlichkeiten für uns verbunden, so haben wir das Recht, von der Bestellung sofort zurückzutreten. Die Gewährleistungsfrist für geheime Mängel beginnt erst mit dem Entdecken des Mangels. Bei üblicherweise bis zur Verwendung verpackt gelassener Ware gelten Mängel, die erst bei der Entnahme aus der Verpackung sichtbar werden, als geheime Mängel. Der Verkäufer verzichtet auf den Einwand verspäteter Mängelrüge. Bei Ersatzlieferung und Reparatur beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen. Etwaige durch Deckungskauf entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Verkäufers. Sofern wir die Ware des Verkäufers weiter vertreiben, verpflichtet sich der Verkäufer, uns für alle Gewährleistungsansprüche unseres Abnehmers schad- und klaglos zu halten, soweit diese über den Umfang unserer gesetzlichen Gewährleistung gegenüber unseren Kunden nicht hinausgehen. Dies gilt auch dann, wenn die Fristen für die Geltendmachung unseres Gewährleistungsanspruches gegenüber dem Verkäufer bereits abgelaufen sein sollten.

9. Haftung:

Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Es obliegt dem Verkäufer, uns für jegliche Schadenersatzansprüche oder Produkthaftungsansprüche, welche an uns im Zusammenhang mit der Ware herangetragen werden sollten, schad- und klaglos zu halten.

10. Zahlungsbedingungen:

Die Bezahlung der Fakturen des Verkäufers erfolgt ausschließlich nach Auslieferung des gesamten Auftrages, und zwar innerhalb von 30 Tagen 3% Skonto oder innerhalb von 90 Tagen netto. Geht die Rechnung später als die Ware ein, ist für die Berechnung der Zahlungsfristen laut obigem Absatz der Eingangstag der Rechnung maßgebend. Beanstandungen der Lieferung berechtigen uns, fällige Zahlungen zurückzuhalten. Die Zahlung bedeutet weder eine Anerkennung der Ordnungsgemäßheit der Lieferung noch einen Verzicht auf uns zustehende Rechte. Im Falle des Bestehens von Gegenforderungen sind wir zur Kompensation berechtigt.

11. Bestellungsunterlagen:

Die unseren Anfragen oder Bestellungen beigefügten Zeichnungen, Entwürfe, Modelle, usw. bleiben unser Eigentum und sind mit dem Angebot bzw. nach Ausführung der Bestellung an uns zurückzusenden. Diese Unterlagen dürfen dritten Personen nicht zugänglich gemacht werden.

12. Salvatorische Klausel:

Wenn einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen unwirksam sind, berührt das die Geltung der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen sowie des Vertragsabschlusses nicht.

13. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand:

Es wird die Geltung des Rechts der Republik Österreich vereinbart. Die Anwendung des UNCITRAL- Kaufrechtsübereinkommens 1980 wird ausgeschlossen. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Wien. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht für 1010 Wien zuständig.

 

Allgemeine Einkaufsbedingungen FRANKSTAHL Rohr- und Stahlhandelsg.m.b.H A-2353 Guntramsdorf, Frankstahlstraße 2,  – Stand: Jänner 2023

 

SUPPLIER CODE OF CONDUCT

der

FRANKSTAHL ROHR- UND STAHLHANDELSGESELLSCHAFT M.B.H.

 

1. Einleitung
Wir stellen in allen Bereichen nur die höchsten Anforderungen an uns. Deshalb sind wir bestrebt, durch unsere Produkte und Dienstleistungen nicht nur geschäftlichen Erfolg, sondern auch eine positive Wirkung für Umwelt und Gesellschaft zu erzielen.

Dasselbe verlangen wir auch von unseren Vertragspartnern und Vertragspartnerinnen, mit denen wir langfristige Geschäftsbeziehungen pflegen ("Partner"). Wir glauben, dass wir durch die Zusammenarbeit mit Partnern, die unsere Werte und unser Engagement für Nachhaltigkeit teilen, eine verantwortungsvollere und bessere Welt schaffen können. Deshalb bestimmt dieser Code of Conduct ("CoC"), was wir von unseren Partnern in Bezug auf ESG-Faktoren verlangen.

Dabei verfolgen wir – wie auch viele der Partner, mit denen wir zusammenarbeiten – einen "Best in Class"-Approach. Deshalb orientiert sich dieser CoC an dem derzeitigen Rechtsrahmen, wie er für bestimmte Unternehmen gilt (insbesondere deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengsetz und europäische Corporate Sustainability Due Diligence Directive). Zusätzlich berücksichtigen wir auch die Vorgaben unabhängiger internationaler Organisationen wie zB der OECD, der UN oder der ILO.

Vor diesem Hintergrund bestimmt dieser CoC folgende Regeln:

Auf welche Werte kommt es uns bei unseren Partnern an (Punkt 2)?
Was tun wir, um die Einhaltung dieser Werte sicherzustellen (Punkt 3)?
Welche Folgen hat ein Verstoß gegen diese Werte für unsere Partner (Punkt 4)?
Welche Kooperation erwarten wir von unseren Partnern (Punkt 5)?
Wer ist bei uns für diesen CoC federführend verantwortlich (Punkt 6)?
Wir erwarten von unseren Partnern, dass sie diesen CoC einhalten und in ihren eigenen Geschäftstätigkeiten implementieren. Durch den Vertragsabschluss mit uns gilt dieser CoC als angenommen.

Dieser CoC unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Bei Verbrauchern und Verbraucherinnen gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht verdrängt werden. Für alle sich aus diesem CoC ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht für Wien, Innere Stadt zuständig. Dies gilt lediglich gegenüber Unternehmern und Unternehmerinnen und gegenüber Verbrauchern und Verbraucherinnen, die zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben noch im Inland beschäftigt sind.

2. Unsere Werte
2.1. Schutz von Umwelt und Klima
Unsere Partner legen Wert auf nachhaltige Geschäftspraktiken und den Schutz der Umwelt.

Unsere Partner halten alle geltenden Umweltgesetze und -vorschriften ein.

Unsere Partner bemühen sich um die Reduzierung ihres ökologischen Fußabdrucks. Dies umfasst die Verwendung umweltfreundlicher Verfahren, die Minimierung von Abfall und sofern möglich und tunlich den Einsatz von erneuerbaren Energien.

Unsere Partner unterstützen im Umgang mit Umweltproblemen einen vorsorgenden Ansatz.

Unsere Partner ergreifen Initiativen, um ein größeres Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt zu erzeugen.

Unsere Partner fördern die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien.

Unsere Partner setzen sich das Ziel, klimaneutral zu arbeiten oder zumindest ihre Netto-Treibhausgasemissionen auf ein Minimum zu reduzieren. Dies kann zum Beispiel durch verbesserte Produktionsprozesse, Effizienzsteigerungen bei der Verarbeitung, Nutzung grüner Technologien oder Investitionen in erneuerbare Energien erreicht werden.

Unsere Partner entwickeln Produkte und Dienstleistungen, die umweltfreundlich sind und einen geringen ökologischen Fußabdruck haben.

Unsere Partner folgen einer systematischen Herangehensweise, um Festabfall zu ermitteln, zu handhaben, zu reduzieren und verantwortungsvoll zu entsorgen oder zu recyclen.

Beim Umgang mit Chemikalien oder anderen Materialien und Stoffen, die bei ihrer Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen, befolgen unsere Partner zumindest die gesetzlichen Anforderungen. Insbesondere gewährleisten sie die Sicherheit beim Umgang, der Beförderung, der Lagerung, der Nutzung, dem Recycling, der Wiederverwendung und der Entsorgung dieser Stoffe.

2.2. Gesellschaftliche Verantwortung
Unsere Partner unterstützen und achten den Schutz der internationalen Menschenrechte. Darunter fallen insbesondere das Recht auf Leben, Freiheit, Gleichheit, Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Arbeit.

Unsere Partner stellen sicher, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.

Die Beschäftigten unserer Partner haben Zugang zu angemessener Ausbildung und Entwicklungsmöglichkeiten.

Unsere Partner wahren die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen, um faire Arbeitsbedingungen auszuhandeln. Unsere Partner respektieren das Recht der Beschäftigten, sich gewerkschaftlich zu organisieren.

Unsere Partner treten für die Beseitigung aller Formen der Zwangsarbeit und die Abschaffung der Kinderarbeit bei Anstellung und Beschäftigung ein.

Unsere Partner treten gegen jegliche Formen von Diskriminierung ein, sei es aufgrund von Geschlecht, Rasse, Ethnie, Religion, sexueller Orientierung oder anderen schützenswerten Gründen. Sie schaffen inklusive Arbeitsumgebungen, die Vielfalt und Chancengleichheit fördern.

Unsere Partner gewährleisten sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, die das physische, psychische und soziale Wohlbefinden nicht schädigen, sondern dieses im Gegenteil sogar fördern.

2.3. Exzellente Unternehmensführung
Unsere Partner setzen sich für Integrität im Geschäftsleben und ethisches Geschäftsverhalten ein. Dazu gehört insbesondere, geltendes Recht – egal ob "hartes" Recht, wie Gesetze, Verordnungen, gerichtliche Urteile oder verwaltungsbehördliche Bescheide, sowie "weiches" Recht, wie Leitlinien von Behörden – auf Punkt und Beistrich einzuhalten.

Unsere Partner haben transparente Geschäftspraktiken, die Korruption und Bestechung ablehnen und faire Wettbewerbsbedingungen fördern.

Unsere Partner wahren die Vertraulichkeit von Informationen und respektieren geistiges Eigentum.

Unsere Partner liefern Produkte und Dienstleistungen von hoher Qualität, welche den geltenden branchenspezifischen Standards entsprechen. Die Sicherheit der Produkte hat dabei oberste Priorität. Unsere Partner treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um die Sicherheit ihrer Produkte während des gesamten Herstellungs- und Lieferprozesses zu gewährleisten.

Unsere Partner stellen klare, verständliche und leicht zugängliche Informationen über ihre Produkte, Dienstleistungen, Preise, Geschäftsbedingungen und Datenschutzpraktiken bereit.

Unsere Partner wahren die grundlegenden Rechte der Verbraucher und anderer Unternehmen, darunter das Recht auf Information, Sicherheit, Privatsphäre, Wahlmöglichkeit und die Möglichkeit zur Beschwerde.

Unsere Partner pflegen eine transparente und faire Preisgestaltung. Es gibt keine versteckten Gebühren oder Kosten.

Die Werbung unserer Partner ist wahrheitsgemäß und klar. Unsere Partner machen keine falschen Versprechungen und verwenden keine irreführende Darstellungen.

Unsere Partner halten die Steuergesetze in allen Rechtsordnungen, in denen sie tätig sind, strikt ein. Sie nutzen keine illegalen Steuerpraktiken oder aggressive Steuervermeidungsstrategien.

Unsere Partner beachten bei der Steuergestaltung ethische Grundsätze. Die Steuerplanung basiert auf wirtschaftlichen und geschäftlichen Überlegungen, ohne die Absicht, Steuern ungerechtfertigt zu minimieren.

2.4. Zusammenarbeit und Verbesserung
Wir fördern eine enge Zusammenarbeit mit unseren Partnern, um gemeinsam die Einhaltung dieser Werte zu gewährleisten. Wir ermutigen unsere Partner, kontinuierliche Verbesserungsmaßnahmen zu ergreifen und bewährte Verfahren in ihren Geschäftsbereichen zu implementieren. Unsere Partner arbeiten dabei eng mit uns zusammen.

Unsere Partner geben – zumindest soweit gesetzlich erforderlich – transparente Berichte über den Fortschritt in Bezug auf die oben genannten Werte ab, um das Vertrauen der Öffentlichkeit und der Stakeholder zu stärken und eine Überprüfung der Verbesserungen zu ermöglichen.

3. Laufende Maßnahmen
Eine vollständige, lückenlose und hundertprozentige Kontrolle der gesamten Wertschöpfungskette ist für ein Unternehmen und damit auch für uns nicht möglich. Wir verfolgen bei der Beobachtung und Steuerung unserer Wertschöpfungskette einen risikobasierten Ansatz. Dieser ermöglicht uns einerseits eine Konzentration auf jene Partner und auf jene Bereiche, welche die größte Exponiertheit aufweisen, und andererseits eine Gewährleistung eines bestimmten Mindeststandards bei allen Partnern.

Die Grundlage unseres risikobasierten Ansatzes ist die Risikoermittlung:

Dabei ermitteln wir mittels geeigneter Maßnahmen, ob sich aus den Geschäftsbeziehungen mit unseren Partnern negative Auswirkungen auf unsere Werte potenziell oder tatsächlich ergeben können.

Unter einer geeigneten Maßnahme verstehen wir Maßnahmen, die zur Erreichung der Werte geeignet sind und der Schwere und der Wahrscheinlichkeit der negativen Auswirkung Rechnung tragen.

Risikofaktoren können auf der Ebene des Unternehmens oder der Ebene des Geschäftsmodells liegen. Daneben kann es geografische Risikofaktoren, Produkt- und Dienstleistungsrisikofaktoren sowie sektorale Risikofaktoren geben. Wir berücksichtigen in diesem Zusammenhang immer die Umstände des Einzelfalls, einschließlich der Besonderheiten des Wirtschaftssektors, der spezifischen Geschäftsbeziehung und des diesbezüglichen Einflusses des Partners, sowie der Notwendigkeit, die Priorisierung der Maßnahme sicherzustellen. Dabei bewerten wir auch die Auswirkungen des Geschäftsmodells und der Strategien einer Geschäftsbeziehung, einschließlich Handel-, Beschaffungs-, und Preisbildungspraktiken. Soweit möglich und indiziert, konsultieren wir dabei auch relevante Stakeholder und beziehen damit potenziell betroffene Gruppen in den Ermittlungsprozess mit ein.

Eine solche Risikoermittlung nehmen wir laufend sowie anlassbezogen vor, um auf Veränderungen und Neuerungen reagieren zu können. Wir verstehen dabei die Risikoermittlung als dynamischen Prozess, der auf Zusammenarbeit in der Wertschöpfungskette beruht und von Dialog und Austausch geprägt ist. Deshalb versuchen wir, immer nur jene Informationen von unseren Partnern erfahren, die wir wirklich benötigen und schützen diese Daten wie unsere eigenen.

Teil der Risikoermittlung ist ein Risikomapping nach Geschäftsfeldern, Standorten, Produkten oder Herkunftsländern. Außerdem können politische Rahmenbedingungen, vulnerable Personengruppen und andere kontextuale Faktoren in die Analyse einbezogen werden.

Beispiele für risikoreiche Partner sind:

Partner in geografischen Regionen mit ungenügenden oder unwirksamen Vorschriften hinsichtlich Umweltschutz, Menschenrechten, Arbeitsbedingungen oder guter Unternehmensführung oder in geografischen Regionen, die das Risiko schwerwiegender Verstöße gegen unsere Werte maßgeblich zu erhöhen geeignet sind.
Partner, die nach unserer Kenntnis in der jüngeren Vergangenheit wegen schwerwiegender Verstöße gegen Vorschriften, welche unsere Werte schützen sollen, verurteilt wurden.
Partner in Hochrisikosektoren, welche aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit geeignet sind, das Risiko schwerwiegender Verstöße gegen unsere Werte maßgeblich zu erhöhen.
Partner, die auf komplexe und lange Wertschöpfungsketten zurückgreifen, welche den Eintritt von schwerwiegenden Verstößen gegen unsere Werte maßgeblich zu erhöhen geeignet sind.
Partner, die schwerwiegende negative Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften haben, in denen sie tätig sind und dadurch gegen unsere Werte verstoßen, zB durch Land-Grabbing.
Für unsere Bewertung stützen wir uns hauptsächlich auf primäre Quellen. Diese können sowohl öffentlich sein (zB ESG-Berichte des Partners) als auch aus Informationen stammen, die uns darüber hinaus direkt vom Partner zur Verfügung gestellt wurden (zB Zertifizierungen).

Daneben können wir auch auf sekundäre Quellen zurückgreifen, wenn uns dies nötig und angemessen erscheint. Dazu gehören zB öffentlich zugängliche Indizes wie der Corruption Perceptions Index von Transparency International.

Alle unsere weiteren Handlungen in Bezug auf unsere Partner und deren Wertschöpfungskette haben diese Risikoermittlung als Grundlage.

4. Abhilfe bei Verstoß
Wenn wir eine potenzielle oder tatsächliche negative Auswirkung auf unserer Werte ermittelt haben, die auf Grund unserer Risikoermittlung – insbesondere aufgrund der Gewichtung und Priorisierung der potenziellen oder tatsächlichen Risiken – zu vermeiden (potenziell) oder zu beheben (tatsächlich) ist, handeln wir entsprechend.

Dabei liegt es in unserem Ermessen, welche Abhilfemaßnahmen wir ergreifen.

Zunächst erstellen wir einen Aktionsplan, wenn dazu die Notwendigkeit nach Komplexität oder Art der zu setzenden Maßnahmen besteht. Dieser enthält klare und angemessene Zeitpläne für die Maßnahmensetzung und folgt qualitativen und quantitativen Indikatoren, die auch eine Messung der Verbesserung ermöglichen.

Uns stehen folgende Abhilfemaßnahmen zur Verfügung, die auch Eingang in den Aktionsplan finden können:

Die Einholung von vertraglichen Zusicherungen vom Partner, um die Einhaltung des CoC und allenfalls des Aktionsplans sicherzustellen.
Die Vornahme notwendiger Investitionen im eigenen Geschäftsbereich (zB in Management- oder Produktionsverfahren und -infrakstrukturen, insbesondere auch um Verbraucherinteressen zu wahren und faire Marketing- und Werbepraktiken zu gewährleisten), um negative Auswirkungen zu vermeiden.
Handelt es sich beim Partner um ein KMU, können wir dieses gegebenenfalls durch gezielte und verhältnismäßige Unterstützung dabei begleiten, unseren CoC und allenfalls den Aktionsplan einzuhalten. Als Unterstützungshandlungen kommen zB technische Hilfeleistungen in Frage, etwa durch Schulungen oder eine Modernisierung des Managementsystems.
Die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (auch Wettbewerbern), in dem Ausmaß, als es unions- und wettbewerbsrechtskonform ist.
Die außerordentliche Kündigung des Vertrags mit dem Partner aus wichtigem Grund, wenn dies angesichts der Schwere der Verletzung des CoC erforderlich scheint (zB bei Zwangsarbeit).
Wenn eine gleichzeitige Abhilfe aller relevanten negativen Auswirkungen unmöglich oder unverhältnismäßig erscheint, werden wir die Abhilfemaßnahmen risikobasiert priorisieren. Diese Priorisierung beruht auf der Wahrscheinlichkeit und der Schwere der negativen Auswirkung. Der Schweregrad einer negativen Auswirkung wird an deren Eintrittswahrscheinlichkeit (bei präventiver Abhilfe), Umfang, Ausmaß und allfälliger Irreversibilität der Beeinträchtigung gemessen. Zur Bewertung ziehen wir dabei zB die Zahl der tatsächlich oder potenziell betroffenen Personen, das flächenmäßige Ausmaß der tatsächlichen oder potenziellen geschädigten Umwelt sowie eine allfällige gänzliche oder teilweise Irreversibilität der Auswirkungsfolgen heran.

5. Zusammenarbeit und Kooperation
Wir erwarten von unseren Partnern, dass sie die oben genannten Werte einhalten und dass sie im Fall von Verstößen mit uns anhand der oben genannten Abhilfemaßnahmen zusammenarbeiten. Wir erwarten von unseren Partnern außerdem, dass sie dasselbe für ihre Beschäftigten und für ihre vollständige Wertschöpfungskette (also ihre Vertragspartner, und die Vertragspartner der Vertragspartner, … etc) sicherstellen.

Dazu gehört insbesondere, dass uns folgende Rechte eingeräumt werden:

Informationsrechte: Wir erwarten von unseren Partnern, dass sie uns auf Anfrage relevante Informationen über ihre Wertschöpfungskette zur Verfügung stellen. Dies umfasst unter anderem Informationen über die Herkunft der gelieferten Materialien sowie über die sozialen und umweltbezogenen Bedingungen entlang der Wertschöpfungskette. Wir oder ein von uns beauftragter Dritter haben auch das Recht, angekündigte oder unangekündigte Vor-Ort-Inspektionen bei unseren Partnern und deren Vertragspartnern durchzuführen. Diese sichern schon jetzt zu, voll zu kooperieren, soweit es gesetzlich erlaubt ist.
Steuerungsrechte: Wir erwarten von unseren Partnern, die Umsetzung der oben genannten Abhilfemaßnahmen im eigenen Unternehmen und allenfalls auch bei den Vertragspartnern sicherzustellen.
Entschädigung: Wir erwarten von unseren Partnern, uns jeden Schaden zu ersetzen (egal ob zivilrechtlicher Natur, zB Schadenersatz, oder [verwaltungs]strafrechtlicher Natur, zB Strafzahlungen), der uns aufgrund einer Verletzung der nach Punkt 2 (Unsere Werte) einzuhaltenden Vorgaben durch den Partner oder dessen Wertschöpfungskette entsteht.
Verbesserung: Wir glauben daran, dass wir uns ständig verbessern können. Deshalb verbessern wir auch den CoC laufend. Wir erwarten von unserem Partner, auch unseren verbesserten CoC einzuhalten.
Unsere Werte können in Ausschreibungen und Entscheidungen über die Platzierung neuer Geschäfte einbezogen werden oder einen wesentlichen Bestandteil der mit Partnern unterzeichneten Verträge bilden.

6. Klare Verantwortung
Nachhaltigkeit ist bei uns Herzensangelegenheit. Deshalb gibt es auf allen Ebenen – von der Unternehmensführung bis zur operativen Umsetzung – klare Verantwortlichkeiten. Auch bei Fragen und Anregungen rund um diesen CoC gibt es deshalb eine klare Ansprechperson. Diese nimmt insbesondere die folgenden Aufgaben wahr:

Regelmäßige Überprüfung und allenfalls Überarbeitung des CoC.
Zusammenarbeit mit internen und externen Stakeholdern zur Festlegung von Verfahren und Leitlinien für die wirksame Umsetzung des CoC.
Kommunikation der Grundsätze, Strategien und Erwartungen des CoC nach innen und außen, um sicherzustellen, dass sich alle Stakeholder ihrer Pflichten und Verantwortlichkeiten bewusst sind.
Interne und externe Anfragen zum CoC bearbeiten und beantworten.
Regelmäßige Berichte an die Unternehmensführung über den Fortschritt und die Wirksamkeit der Umsetzung des CoC.
Wenn nötig Organisation von regelmäßigen internen und externen Schulungen.
Sie erreichen die Ansprechperson für den CoC per E-Mail unter knut.rakus@frankstahl.com.